Bernhard Höllerer - Unternehmens- & Personalberatung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung


1. Geltungsbereich dieser Bedingungen

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung mit ihrem Vertragspartner, nachstehend Auftraggeber genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.

(2) Die Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der Unternehmensberatung, primär in den Bereichen Methoden/ Prozesse und Unternehmensentwicklung sowie auf dem Gebiet der Personalberatung, hier primär in den Bereichen Akquise (für Unternehmen und Menschen), Personalstrategie, Entwicklung und Personalmarketing.


2. Leistungsumfang und Berichtspflicht

(1) Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungs-beschreibungen der Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Beratungsvertrages.

(2) Die Leistungen der Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Es ist dabei unerheblich, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden, es sei denn, dass eine entsprechende, schriftlich niedergelegte Aufgabenbeschreibung und Beauftragung vorliegt.

(3) Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen die Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

(4) Auf Verlangen des Auftraggebers wird die Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll die Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte, erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.


3. Änderungen des Auftrags

(1) Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen bedürfen der Schriftform.

(2) Die Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern dies im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 4.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.


4. Vergütung

(1) Es gilt die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.

(2) Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden sich die Vertragsparteien über die Abrechnung des bisher erbrachten bzw. geänderten Leistungsvolumens verständigen. Dies schließt auch Verpflichtungen ein, welche die Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung zur Auftragserfüllung gegenüber Dritten eingegangen ist.

(3) Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann die Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen.

(4) Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

(5) Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind der Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten. Details werden im Auftrag beschrieben.


5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber wird die Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen schaffen; insbesondere wird er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber informiert die Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die geeignet sind, die Bearbeitung zu beeinflussen.

(2) Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit der Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung einbeziehen oder beauftragen.


6. Haftung der Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung

(1) Die Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

(2) Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.

(3) Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung verjähren nach zwei Jahren ab Anspruchsentstehung.


7. Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die ihr aufgrund dieses Auftrags zugänglich gemacht werden, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl eigene Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

(2) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von der Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine im Rahmen der Auftragserfüllung elektronisch gespeicherten Daten an Dritte weiterzuleiten.


8. Schutz des geistigen Eigentums

Die von der Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Die vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation mit welchem Verfahren auch immer, bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.


9. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.


10. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen

(1) Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat die Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.

(2) Nach dem Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Vertrag hat die Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihr aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

(3) Die Pflicht von der Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei den nach Ziffer 10.1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.


11. Schlussbestimmungen

(1) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

(2) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der Bernhard Höllerer Unternehmens- & Personalberatung.


Schnaittach, 1. März 2009